Status Lex Koller

Wichtigste Entscheide und Etappen der Lex Koller

Vernehmlassungsverfahren

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen «Begleitmassnahmen» zur Bekämpfung der «10 Millionen Initiative» gehen in die Vernehmlassung.

Die Allianz Lex Koller wird ihre Vernehmlassungsantwort hier publizieren.


Januar 2025

SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» der SVP und Begleitmassnahmen des Bundesrates

Der Bundesrat verzichtet zwar auf einen (direkten und indirekten) Gegenvorschlag, hat jedoch sogenannte «Begleitmassnahmen» vorgestellt, um den mit der Zuwanderung und dem Bevölkerungswachstum verbundenen Herausforderungen zu begegnen.

Unter anderem ist vorgesehen:

  • «Einführung strengerer Regeln für den Erwerb von Betriebsstätte-Grundstücken und für den Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Nicht EU-/EFTA-Staaten»
  • «Verschärfung bei Erwerb von an einer Schweizer Börse kotierten Anteilen von Wohnimmobiliengesellschaften»

September 2024

Begehren, die Lockerungen in der Lex Koller rückgängig zu machen

Derzeit ist im Parlament die Motion 24.3961 von Nationalrat Thomas Aeschi hängig. Ziel der Motion ist es, die «Lex Koller» wieder zur «Lex Friedrich» umzuwandeln – um sie damit auf den Stand von 1985 zu bringen. Die Begründung für das Begehren sei unter anderem «die beträchtliche ausländische Nachfrage», welche ein Grund für den starken Preisanstieg von Schweizer Immobilien sei.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab: „Der Bundesrat bezweifelt, dass die Lockerungen der Lex Koller, die in den letzten vier Jahrzehnten beschlossen wurden, die Ursache für den angespannten Immobilienmarkt in der Schweiz darstellen. Ein Rückgängigmachen dieser Lockerungen sei „kein taugliches Mittel“.


März 2022

Ablehnung des Begehrens nach Botschaft gemäss Vernehmlassung 2017

Die Motion 21.3598 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) wollte den Bundesrat verpflichten, dem Parlament basierend auf der Vernehmlassung vom März 2017 eine Botschaft vorzulegen. Die Motion wurde im Nationalrat angenommen, der Ständerat lehnte sie ab.


2021

Die Corona-Pandemie: Temporäre Verschärfungen

Während der Corona-Pandemie stand mehrfach eine temporäre Verschärfung der Lex Koller zur Diskussion (Rechtskommission des Nationalrats RK-N, Pa. Iv 21.400) sowie ein Begehren aus der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), den Geltungsbereich der Lex Koller vorübergehend im Rahmen des Covid-19-Gesetzes (21.016) auszudehnen. Bundesrat und Parlament lehnten beide Begehren ab.


Juni 2017

Ende der Vernehmlassung: Bundesrat verzichtete auf Botschaft

Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden der Vernehmlassung äusserten sich negativ gegenüber der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision: Sowohl die strengeren Regeln für den Kauf von Gewerbeimmobilien als auch eine Bewilligungspflicht für den Erwerb von Wohnimmobiliengesellschaften wurden mehrheitlich abgelehnt. Infolge der überwiegenden ablehnenden Rückmeldungen verzichtete der Bundesrat darauf, dem Parlament eine Botschaft vorzulegen.


März 2017

Eröffnung der Vernehmlassung zu einer Revision der Lex Koller

Der Bundesrat nahm in seinem Vernehmlassungsentwurf wesentliche Elemente der vom Parlament abgelehnten Motionen 13.3975 und 13.3976 wieder auf. Damit drohte erneut eine massive Verschärfung der Lex Koller – materiell wurden die Motionen Badran im Wesentlichen übernommen.


Juni 2014

Ständerat lehnte beide Motionen ab

Der Ständerat lehnte am 2. Juni 2017 die Motionen 13.3975 und 13.3976 von Nationalrätin Jacqueline Badran ab. Damit sprach er sich gegen eine Verschärfung der Lex Koller aus und korrigierte den Entscheid des Bundesrates und des Nationalrates.


November 2013

Bundesrat beantragte, auf die Aufhebung der Lex Koller zu verzichten

In einer Zusatzbotschaft beantragte der Bundesrat, auf die Aufhebung der Lex Koller zu verzichten. Der Bundesrat teilte die Auffassung des Parlamentes, dass die Lex Koller die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt dämpfe und damit negative volkswirtschaftliche Folgen verhindere.


September 2013

Einreichung der Motionen 13.3975 und 13.3976

Nationalrätin Jacqueline Badran reichte zwei Motionen ein, welche die 1997 und 2005 in Kraft getretenen Modernisierungen der Lex Koller rückgängig machen sollen. Sowohl Bundesrat als auch Nationalrat haben sich für die Motionen ausgesprochen.


November 2012

Bundesrat sprach sich für Erhalt der Lex Koller aus

In seiner Stellungnahme auf die Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates bezeichnete der Bundesrat die Lex Koller als wichtiges Instrument, um die Nachfrage nach Immobilien einzuschränken. Das Interesse an Investitionen in Immobilien habe als Folge der Finanzkrise generell erheblich zugenommen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Abschreibung der Vorlage vom 4. Juli 2007 zu beantragen.


November 2012

Motion der UREK-N gegen die Aufhebung der Lex Koller

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates wollte angesichts der veränderten Situation auf dem heutigen Immobilienmarkt die Lex Koller nicht mehr aufheben. Sie reichte hierfür eine Kommissionsmotion ein (12.3984).


2008

Parlament wies Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller zurück

National- und Ständerat wiesen die bundesrätliche Vorlage zurück. Bei der Ausarbeitung einer neuen Vorlage durch den Bundesrat sollten gemäss Beschluss des Parlamentes folgende drei Punkte geprüft werden: die Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum, Massnahmen zur Lösung der Problematik betreffend Zweitwohnungen und die «Kompatibilität» der beiden Vorlagen mit den Tandem-Initiativen «Rettet den Schweizer Boden».


2007

Bundesrat empfahl Aufhebung der Lex Koller

Im Jahr 2007 sprach sich der Bundesrat für die Aufhebung der Lex Koller aus und verabschiedete die Botschaft zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland sowie die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung.


2005

Personen im Ausland dürfen sich an einer Schweizer Immobiliengesellschaft beteiligen

Aufgrund eines Postulats des (damaligen Nationalrates) und heute alt-Ständerat Georges Theiler von März 2001 beschloss das Parlament im Rahmen der Revision der Lex Koller eine Änderung des Bundesgesetzes: Seit dem 1. April 2005 können sich Personen im Ausland an einer Immobiliengesellschaft beteiligen, sofern deren Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind.

Ziel der Motion Badran 13.3976 war es, diese Ausnahmeregelung aufzuheben.


2002

Bewilligungspflicht für Personen aus dem EU/EFTA-Raum mit Wohnsitz in der Schweiz fällt

Als Folge der Anpassung der Lex Koller an das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz über die Freizügigkeit und an das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) wurden Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, für jeglichen Grundstückerwerb von der Bewilligungspflicht befreit. Zudem ist es fortan für EU- und EFTA-Grenzgänger möglich, bewilligungsfrei eine Zweitwohnung in der Region ihres Arbeitsortes zu erwerben.


1997

Konjunkturpolitische Massnahmen mit Einfluss auf die Lex Koller

Vor dem Hintergrund einer sich verschlechternden Wirtschaftslage beschloss das Parlament, mit einer begrenzten Änderung der Lex Koller ausländischen Investoren die Schaffung neuer Produktions- und Dienstleistungsbetriebe und den Erwerb von entsprechend genutzten Grundstücken zu ermöglichen. Seither können Personen im Ausland sogenannte Betriebsstättegrundstücke erwerben und auch Dritten für eine Geschäftstätigkeit vermieten oder verpachten.


1985

Lex Koller trat in Kraft

Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) hält fest, dass Personen im Ausland in der Regel keine Grundstücke in der Schweiz erwerben dürfen. Hauptgrund für den Erlass war die steigende ausländische Nachfrage nach Wohnimmobilien, insbesondere nach Ferienwohnungen. Das Gesetz wird seit 1997 gemeinhin als «Lex Koller» bezeichnet.