Wider Abschottung und Verunsicherung

Für eine offene, starke und wettbewerbs­fähige Schweiz

Das «Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland», die Lex Koller, beschränkt den Erwerb von Schweizer Grundstücken und Liegenschaften durch Personen im Ausland. Es wurde 1983 erlassen und seither mehrmals angepasst. Das Gesetz will «die Überfremdung des einheimischen Bodens verhindern» (vgl. Art. 1 Zweck). Hier finden Sie die dazugehörige Verordnung.

Die «Allianz Lex Koller bleibt modern» setzt sich für eine moderne und für die Schweiz vorteilhafte Gesetzgebung ein – wider Abschottung und Verunsicherung.

Die aktuell hängige Motion 24.3961 hat zum Ziel, die in den letzten 40 Jahren beschlossenen Lockerungen in der Lex Koller rückgängig zu machen. Der Bundesrat antwortete im November 2024 ablehnend – unter anderem bezweifelt er « […], dass die Lockerungen der Lex Koller […] die Ursache für den angespannten Immobilienmarkt in der Schweiz darstellen». Ein Rückgängigmachen dieser Lockerungen seien kein taugliches Mittel.

Entgegen dieser Haltung erteilte der Bundesrat am 25. Juni 2025 grünes Licht für eine Vernehmlassung zu von ihm vorgeschlagenen «Begleitmassnahmen», um der SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» zu begegnen.

Diese Massnahmen würden die Lex Koller verschärfen:

  • Einführung strengerer Regeln für den Erwerb von Betriebsstätte-Grundstücken: Vermietungsverbot, Ausländer dürften nur zur Selbstnutzung kaufen.
  • Verschärfung Erwerb von an einer Schweizer Börse kotierten Anteilen von Wohnimmobiliengesellschaften: Verbot/Bewilligungspflicht für den Kauf solcher Aktien durch Ausländer.
  • Strengere Regeln betreffend Schweizer Hauptwohnungsbesitz von Personen aus nicht EU-/EFTA: Wiederveräusserungspflicht für Hauptwohnungen bei Wegzug aus der Schweiz.

Verschärfung höchst problematisch

Aus immobilienpolitischer Sicht wäre eine Verschärfung höchst problematisch: Die Schweiz ist auf ausländische Investitionen angewiesen. Unser Wohlstand basiert unter anderem auf ausländischem Kapital, welches in Schweizer Unternehmen und Immobilien angelegt ist. Ausserdem basieren die aktuellen Regelungen auf einem Kompromiss, welcher in Wirtschaft und Politik breit abgestützt ist. Die verfassungsrechtlich garantierte Wirtschafts- und Vertragsfreiheit darf nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden und die schweizerische Standortqualität soll nicht weiter durch unnötige Regulierungseingriffe geschwächt werden.

Die Allianz Lex Koller ist besorgt über die Bestrebungen, sinnvolle und bewährte Neuerungen in der Lex Koller auszuhebeln und nach einigen Jahren schon wieder rückgängig zu machen.

Hier finden Sie sowohl Historie als auch den aktuellen Stand der Lex Koller.

Mit dieser Website bieten wir Argumente und Antworten – insbesondere für die Vernehmlassung der bundesrätlichen Vorlage.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

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